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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00   

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OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00 (https://dejure.org/2005,10654)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.04.2005 - 2 K 328/00 (https://dejure.org/2005,10654)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. April 2005 - 2 K 328/00 (https://dejure.org/2005,10654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § ... 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 3 Abs. 1; ; BauGB § 9; ; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 2; ; BauGB § 215 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 233 Abs. 2; ; BauNVO § 11; ; BauNVO § 15; ; BauNVO § 16 Abs. 3; ; BauNVO § 17 Abs. 1; ; BauNVO § 18 Abs. 1; ; BlmSchG § 50; ; BNatSchG § 8a Abs. 1; ; BNatSchG § 21 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan; Berechtigung eines Grundeigentümers außerhalb des Plangebietes eines Bebauungsplan zur Berufung auf Abwägungsmängel; Städtebaulicher Bezug einer Geltendmachung eines Mangels; Mangel erneuter Auslegung ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (56)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substanziiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004 - BVerwG 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120; Urt. v. 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215).

    v. 27.08.1997 (BGBl I 2141, ber.: BGBl. 1998 I 137) normierten Abwägungsgebots (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a. a. O.; Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.).

    Da das Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privaten Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.), kann auch ein mit seinem (Wohn-)Grundstück außerhalb des Plangebiets gelegener Eigentümer - wie die Antragsteller - grundsätzlich dieses "Recht auf gerechte Abwägung privater Belange" für sich beanspruchen (BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989 - BVerwG 4 NB 18.88 -, BRS 49 Nr. 13; VGH BW, Urt. v. 24.09.1999 - 5 S 2519/98 -, BauR 2000, 143 [nur Leitsatz]).

    Macht der Antragsteller eine Verletzung des Abwägungsgebots geltend, so muss er allerdings einen eigenen Belang als verletzt benennen, der für die Abwägung überhaupt zu beachten war; nicht jeder private Belang ist in der Abwägung zu berücksichtigen, sondern nur solche, die in der konkreten Planungssituation einen städtebaulich relevanten Bezug haben (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a. a. O.; Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.).

    Nicht abwägungsrelevant sind geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a. a. O.; Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substanziiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004 - BVerwG 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120; Urt. v. 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215).

    v. 27.08.1997 (BGBl I 2141, ber.: BGBl. 1998 I 137) normierten Abwägungsgebots (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a. a. O.; Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.).

    Macht der Antragsteller eine Verletzung des Abwägungsgebots geltend, so muss er allerdings einen eigenen Belang als verletzt benennen, der für die Abwägung überhaupt zu beachten war; nicht jeder private Belang ist in der Abwägung zu berücksichtigen, sondern nur solche, die in der konkreten Planungssituation einen städtebaulich relevanten Bezug haben (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a. a. O.; Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.).

    Nicht abwägungsrelevant sind geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Urt. v. 30.04.2004, a. a. O.; Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1999 - 7a D 144/97

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00
    Deshalb verpflichtet § 8a BNatSchG die Gemeinde, bei planerischen Eingriffen in Natur und Landschaft ein gesetzlich vorgeprägtes Entscheidungsprogramm abzuarbeiten und über ein Folgenbewältigungsprogramm abwägend zu entscheiden (BVerwG, Beschl. v. 31.01.1997, a. a. O.; OVG NW, Urt. v. 30.06.1999 - 7a D 144/97.NE -, ZfBR 2000, 208 [209]).

    Bei der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts geht es um das ökologische Funktionieren aller (biotischen und abiotischen) Faktoren des komplexen Wirkungsgefüges des Naturhaushalts, nämlich Boden, Wasser, Luft, Klima, Pflanzen und Tierwelt (vgl. OVG NW, Urt. v. 30.06.1999, a. a. O.).

    Je typischer die Gebietsstruktur des Eingriffsbereichs ist, desto eher kann auch auf typisierende Merkmale und allgemeine Erfahrungen abgestellt werden, zumal wenn - wie hier - keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders seltener Arten vorliegen, denen im Rahmen der Ermittlungen nachzugehen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.1997 - BVerwG 4 B 177.96 -, BRS 59 Nr. 9; OVG NW, Urt. v. 30.06.1999, a. a. O.).

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00
    Gegenüber den anderen öffentlichen, beispielhaft in § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB genannten Belangen haben die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege allerdings insofern eine herausgehobene Bedeutung, als in der Bauleitplanung nicht nur darüber zu entscheiden ist, ob sich die Eingriffe in Natur und Landschaft im Planbereich überhaupt rechtfertigen lassen, sondern auch darüber, ob und in welchem Umfang für - angesichts vorrangiger städtebaulicher Erfordernisse - unvermeidbare Beeinträchtigungen Ausgleich und Ersatz zu leisten ist; ein höherer Rang kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gegenüber anderen Belangen indes nicht zu (BVerwG, Beschl. v. 31.01.1997 - BVerwG 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68 [72 ff.]).

    Deshalb verpflichtet § 8a BNatSchG die Gemeinde, bei planerischen Eingriffen in Natur und Landschaft ein gesetzlich vorgeprägtes Entscheidungsprogramm abzuarbeiten und über ein Folgenbewältigungsprogramm abwägend zu entscheiden (BVerwG, Beschl. v. 31.01.1997, a. a. O.; OVG NW, Urt. v. 30.06.1999 - 7a D 144/97.NE -, ZfBR 2000, 208 [209]).

    Die Gemeinde hat nicht nur zu prüfen, ob auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 8 Abs. 1 BNatSchG a. F. zu erwarten sind; sie hat ganz allgemein dem vorfindlichen Zustand von Natur und Landschaft und damit dem berührten Integritätsinteresse nachzugehen; sie hat ferner Erwägungen darüber anzustellen, ob und wie sich die festgestellten voraussichtlichen Eingriffsfolgen sachgemäß bewältigen lassen, wobei eine Zurückstellung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur zugunsten entsprechend gewichtiger anderer Belange in Betracht kommt (BVerwG, Beschl. v. 31.01.1997, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 25.02.2004 - 9 N 3123/01

    Erschließungsstraße; Verkehrsbelastung; Biotopwertverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00
    Die Anwendung eines solchen Biotopwertverfahrens, wie es nunmehr die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt vom 16.11.2004 (LSA-MBl, S. 685) - allerdings mit einer anderen Punktbewertung - vorsieht, begegnet keinen Bedenken (vgl. HessVGH, Urt. v. 25.02.2004 - 9 N 3123/01 -, NuR 2004, 599 [600]).

    Ein bestimmtes fachliches Verfahren für die Bewertung der Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds und des insoweit gegebenen Ausgleichsbedarfs bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist derzeit nicht gegeben (vgl. HessVGH, Urt. v. 25.02.2004, a. a. O.).

    Da das Biotopwertverfahren eine naturschutzrechtlich fundierte, in sich schlüssige Bewertungsmethode zur Verfügung stellt (vgl. HessVGH, Urt. v. 25.02.2004, a. a. O.), bestehen allerdings keine rechtlichen Bedenken, wenn eine Gemeinde auf ein solches Verfahren zurückgreift.

  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00
    Da das Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privaten Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998, a. a. O.), kann auch ein mit seinem (Wohn-)Grundstück außerhalb des Plangebiets gelegener Eigentümer - wie die Antragsteller - grundsätzlich dieses "Recht auf gerechte Abwägung privater Belange" für sich beanspruchen (BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989 - BVerwG 4 NB 18.88 -, BRS 49 Nr. 13; VGH BW, Urt. v. 24.09.1999 - 5 S 2519/98 -, BauR 2000, 143 [nur Leitsatz]).

    Welche von den Festsetzungen eines Bebauungsplans außerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs berührten Belange "nach Lage der Dinge" zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören, lässt sich nicht grundsätzlich, sondern nur unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation und des von der Planung verfolgten konkreten Ziels beantworten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989, a. a. O).

    Wird eine Verkehrsfläche durch Bebauungsplan festgesetzt, so gehört die Betroffenheit von Grundstücken durch den Verkehrslärm grundsätzlich auch dann zu den abwägungserheblichen Belangen, wenn die Grundstücke außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen (BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.02.2000 - 4 BN 43.99

    Übernahme von Kosten für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00
    Von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan darf die Gemeinde Abstand nehmen, wenn die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt oder zu erwarten ist; dies hat die Gemeinde prognostisch zu beurteilen; ist die künftige Entwicklung im Zeitpunkt der Beschlussfassung hinreichend sicher abschätzbar, so darf sie dem bei ihrer Abwägung Rechnung tragen (BVerwG, Beschl. v. 21.02.2000 - BVerwG 4 BN 43.99 -, ZfBR 2000, 424; Beschl. v. 14.07.1994 - BVerwG 4 NB 25.94 -, ZfBR 1994, 1152, m. w. Nachw.).

    Dass die Antragsgegnerin in diesem Zeitpunkt mit der Sicherstellung der Durchführung der in der Planbegründung vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechnen durfte, ergibt sich insbesondere daraus, dass der diesem Ziel dienende städtebauliche Vertrag noch vor dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans abgeschlossen wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2000, a. a. O.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00
    Diese Grundsätze gelten sowohl für den Abwägungsvorgang als auch für das Abwägungsergebnis (BVerwG, Urt v. 05.07.1974 - BVerwG IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, 314; Urt. v. 01.11.1974 - BVerwG IV C 38.71 -, BVerwGE 47, 144).

    Daraus folgt vor allem der Grundsatz der (angemessenen) räumlichen Trennung sich sonst beeinträchtigender Nutzungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - BVerwG 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 [327]).

  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00
    Das Rücksichtnahmegebot des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ergänzt die Festsetzungen eines Bebauungsplans und bewirkt im Ergebnis, dass ein Bebauungsplan nicht schon deshalb als unwirksam angesehen werden muss, weil er selbst noch keine Lösung für bestimmte Konfliktsituationen enthält (BVerwG, Beschl. v. 06.03.1989 - BVerwG 4 NB 8.89 -, NVwZ 1989, 960).

    Eine Konfliktlösung im Baugenehmigungs- bzw. zustimmungsverfahren ist möglich, wenn der Bebauungsplan dafür noch offen ist; soweit der Bebauungsplan selbst noch keine abschließende planerische Entscheidung enthält, ermöglicht § 15 BauNVO eine "Nachsteuerung" im Baugenehmigungsverfahren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.03.1989, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.11.1998 - 4 BN 50.98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00
    Soweit der Antragsteller zu 3. eine mündliche Rüge noch vor Bekanntmachung des Bebauungsplans an den Stadtrat der Antragsgegnerin herangetragen haben sollte, wäre sie im Übrigen auch deshalb unerheblich, weil eine wirksame Rüge um der Rechtsklarheit willen erst nach Beginn der Rügefristen des § 215 Abs. 1 BauGB erhoben werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.1998 - BVerwG 4 BN 50.98 -, NVwZ-RR 1999, 424; Stock, a. a. O., RdNr. 38, m. w. Nachw.).

    Das Erfordernis einer formgerechten Rüge wird angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts auch dann nicht entbehrlich, wenn der Gemeinde der Rechtsmangel anderweitig bekannt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1982 - BVerwG 4 N 6.79 -, BauR 1982, 453; Beschl. v. 11.11.1998, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.1999 - B 2 S 129/99
  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 BN 2.02

    Antragbefugnis für ein Normkontrollverfahren; Eigentümer eines im Plangebiet

  • BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89

    Beschränkung der erneuten Auslegung eines in einem Teilbereich geänderten

  • BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96

    Fernstraßenrecht - Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft sowie

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

  • BVerwG, 09.05.1997 - 4 N 1.96

    Bauplanungsrecht - Ausgleich eines planbedingten Eingriffs i.S. von § 8a Abs. 1

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

  • BVerwG, 23.04.1997 - 4 NB 13.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bindung der planenden Gemeinde an standardisierte

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

  • BVerwG, 10.09.1998 - 4 A 35.97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; landschaftspflegerischen Begleitplan;

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03

    Bebauungsplanänderung; Erforderlichkeit; Vertrauensschutz; Zumutbarkeit

  • BVerwG, 10.06.1991 - 4 B 88.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels bestehender Divergenz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1996 - 11 B 748/96

    Wann liegt eine im allgemeinen Wohngebiet zulässige freiberufliche Tätigkeit vor?

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Durchführungsvertrag; Funktionsloswerden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2002 - 8 C 11279/01

    Bestimmtheit der Zweckbestimmung eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2001 - 8 S 2603/00

    Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff in Natur und Landschaft

  • BVerwG, 18.06.1982 - 4 N 6.79

    Rüge - Verletzung - Verfahrens- und Formvorschriften - Bebauungsplan -

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2005 - 5 S 1444/04

    Nachbarverträglichkeit einer Lagerhalle im Mischgebiet an der Grenze zum

  • OVG Sachsen, 06.06.2001 - 1 D 442/99

    Ausfertigungsvermerk einer Satzung; Überprüfung eines Bebauungsplan;

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 1 K 389/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Kleinsiedlungsgebiet; Landwirtschaft;

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 4008/97

    Bebauungsplan; Parkhaus; Ersatzmaßnahme; Fachgutachten

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Zeitspanne zwischen Auslegung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2002 - 7a D 91/01

    Bebauungsplan zur Zuführung eines ehemaligen innerstädtischen großen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1990 - 8 S 3031/89

    Faktisches Gewerbegebiet neben reinem Wohngebiet; Abstandsflächen bei

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 3 S 156/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - kein auf GG Art 14 stützbarer Abwehranspruch

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.06.1981 - 6 C 15/80

    Bauleitplanung; Planung; Kurhaus; Hotel; Wohngebiet; Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1996 - 8 S 2300/96

    Nachbarklage wegen zeitweiligen Schattenwurfes eines Nachbargebäudes, das den

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2003 - 1 KN 16/03
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95

    Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde -

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 2519/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis Plangebietsfremder wegen

  • OVG Saarland, 06.07.2004 - 1 N 2/04
  • LG Köln, 20.08.1999 - 89 O 84/99
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für einen Normenkontrollantrag bei wirksamen

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (OVG Magdeburg, Urteil vom 24.05.2005 - 2 K 328/00 - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - 2 D 140/09

    Städtebauliche Erforderlichkeit des Bebauungsplans "Hochschulcampus Nord";

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. September 1998 - 4 B 60.98 -, BRS 60 Nr. 30 = juris Rn. 7 (im Hinblick auf die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Gesamthochschule"); OVG LSA, Urteil vom 29. April 2005 - 2 K 328/00 -, juris Rn. 47 (ebenfalls zur Festsetzung eines Hochschulgebiets).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 1 KN 1/12

    Möglichkeit der Festsetzung von Emissions- und Immissionswerte in einem

    Demzufolge soll es möglich sein, die Zulässigkeit baulicher Anlagen dadurch zu steuern, dass beispielsweise der "Störgrad gleich einem Mischgebiet" festgesetzt und demzufolge nur mischgebietsverträgliche Anlagen zulässig sind (vgl. OVG LSA, Urt. v. 29.4.2005 - 2 K 328/00 -, juris Rn. 49; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 11 BauNVO Rn. 33 ).
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